AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 GELTUNG DER BEDINGUNGEN

  1. Angebote, Lieferungen und Leistungen der B&K Fördertechnik erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers/Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie von der B&K Fördertechnik schriftlich bestätigt werden.
  3. Geltungsbereich ist Deutschland.
  4. Generell gelten Verträge nur mit volljährigen bzw. juristischen Personen. Sollte sich herausstellen, dass ein Vertragspartner nicht volljährig ist, gelten diese Verträge als unwirksam.

§ 2 VERTRAGSABSCHLUS

  1. Alle in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Medien genannten Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenzeitlicher Verkauf ist jederzeit möglich.
  2. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung/Rechnung der B&K Fördertechnik oder mit der Lieferung/Leistung der B&K Fördertechnik zustande.

§ 3 KAUFVERTRÄGE/WARTUNGSVERTRÄGE/REPARATURARBEITEN

  1. Die Verträge zwischen der B&K Fördertechnik und dem jeweiligen Kunden sind Kauf- bzw. Wartungsverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den hier genannten Bestimmungen, die durch Vereinbarungen des Käufers mit Dritten nicht berührt werden. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Käufers in voller Höhe bestehen.
  2. Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten hat der Auftraggeber die Kundendiensttechniker der B&K Fördertechnik bei der Durchführung der Arbeiten zu unterstützen. Hierbei hat er besonders die zum Schutz von Personen und Sachen am Standort der Geräte notwendigen Maßnahmen zu treffen. Er hat die Kundendiensttechniker über die relevanten bestehenden Sicherheitsvorschriften zu unterrichten. Des weiteren muß der Auftraggeber gewährleisten, dass die Arbeiten unverzüglich nach Ankunft der Kundendiensttechniker begonnen und ohne Verzögerungen bis zur Endabnahme durchgeführt werden können.

§ 4 PREISE

  1. Sämtliche in Preislisten oder anderen Medien veröffentlichten Preise sind Nettopreise in Euro. Sollten Bruttopreise gemeint sein, wird dies extra ausgewiesen und die MWST gesondert aufgeführt.
  2. Für Druckfehler bei den Preisangaben übernehmen wir keine Haftung, wir behalten uns Irrtümer und Zwischenverkauf vor.
  3. Evtl. Sonderleistungen werden je nach Aufwand berechnet.

§ 5 LIEFERUNG, LEISTUNG, LIEFERZEIT

  1. Lieferung/Leistung erfolgt ab 58511 Lüdenscheid, Königsberger Str. 17.
  2. Teillieferungen/Leistungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferung/Leistung
  3. Die Lieferung/Leistung erfolgt gegen Rechnung. Diese sind, soweit nicht anders genannt sofort ohne jeglichen Abzug fällig. Die B&K Fördertechnik behält sich vor, Anzahlungen bzw. Abschlagszahlungen vor der letzten Lieferung bzw. Leistungserbringung zu verlangen.
  4. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der B&K Fördertechnik.
  5. Lieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen gegen Berechnungen der Transportkosten. Die Kosten für Lieferungen in andere Länder müssen gesondert abgefragt werden
  6. Die B&K Fördertechnik bemüht sich, zugesagte Termine einzuhalten. Schadensersatz wegen nicht eingehaltener Termine kann der Käufer nur verlangen, wenn die B&K Fördertechnik oder seine Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
  7. Bei Liefer-/Leistungsstörungen (Streik, Materialausfall o.ä.) oder höherer Gewalt ist die B&K Fördertechnik berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß eine Schadensersatzpflicht eintritt.
  8. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.

§ 6 VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
  2. Offensichtliche Transportschäden (auch an der Verpackung) sind dem Zusteller unverzüglich anzuzeigen. Gleiches gilt für nachträglich festgestellte Transportschäden.

§ 7 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

  1. Bei offensichtlichen Produktfehlern oder mangelhaft ausgeführten Dienstleistungen behält sich die B&K Fördertechnik Nachbesserung, Ersatzlieferung oder eine Preisreduzierung vor. Hierbei ist auch mehrfache Nachbesserung zulässig.
  2. Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate. Ausgenommen hiervon sind Verschleißteile, hier beträgt der Gewährleistungszeitraum sechs Monate.
  3. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware/Dienstleistung unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich (spätestens innerhalb von 7 Tagen) der B&K Fördertechnik mitzuteilen.
  4. Eine Haftung für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber und andere mittelbare und unmittelbare Folgeschäden wird nicht übernommen. Gleiches gilt auch für Ansprüche aus unerlaubten Handlungen und Schäden, die Schuldhaft durch Dritte verursacht werden.
  5. Teile, die von Mitarbeitern der B&K Fördertechnik zwecks Nachbesserung ausgebaut und durch neue Teile ersetzt werden, gehen mit dem Ausbau in das Eigentum der B&K Fördertechnik über.
  6. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten ohne vorherige Genehmigung der B&K Fördertechnik Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, besteht hier keinerlei Gewährleistungsanspruch.

§ 8 RÜCKSENDUNGEN/UMTAUSCH

  1. Der Widerruf muss innerhalb einer Woche schriftlich oder durch freie Rücksendung der Ware erfolgen. Der Widerruf ist an folgende Adresse zu richten: B&K Fördertechnik GmbH, Königsberger Str. 17, 58511 Lüdenscheid.
  2. Ist die Ware nach Ausübung des Widerrufrechts/Rücksendung beschädigt oder der Zustand verschlechtert, muß der Gegenwert der Ware oder die entstandene Wertminderung ersetzt werden.

§ 9 EIGENTUMSVORBEHALT/ABNAHME

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich die B&K Fördertechnik das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
  2. Der Auftraggeber ist nach Beendigung der Arbeiten zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Werden die Arbeiten auf Wunsch des Auftraggebers eingestellt, ist der Auftraggeber zum Ersatz der angefallenen Kosten bzw. entsprechenden Ausfallzeiten verpflichtet.

§ 10 DATENSCHUTZ

  1. Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden Daten werden gespeichert. Die Behandlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetztes. Sollten Sie wünschen, daß Ihre Daten gelöscht werden, teilen Sie uns dies bitte gesondert mit.
  2. Die Geschäftsführung der Firma B&K Fördertechnik distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten sämtlicher Links auf die eigenen Seiten und verweist darauf, dass sie weder Einfluss auf Inhalte und Gestaltung von Links hat und schließt sämtliche Haftung für Links aus.

§ 11 GERICHTSSTAND UND TEILWIRKSAMKEIT

  1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Iserlohn.
  2. Sollten Teile der AGB unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Teile nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zwecken soweit wie möglich verwirklicht.
B&K Staplercenter